Rechtsprechung
   VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31392
VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663 (https://dejure.org/2017,31392)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663 (https://dejure.org/2017,31392)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - AN 2 K 16.01663 (https://dejure.org/2017,31392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayEUG Art. 30 S. 2, Art. 58 Abs. 4 S. 2, Art. 86 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 9, Abs. 3 Nr. 5, Art. 88 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 2
    Schulische Ordnungsmaßnahmen wegen Alkoholkonsums während einer schulischen Veranstaltung

  • rewis.io

    Schulische Ordnungsmaßnahmen wegen Alkoholkonsums während einer schulischen Veranstaltung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Regensburg, 30.04.2015 - RO 2 K 14.1784

    Androhung der Entlassung; Beibringen einer Verletzung im Bereich des Auges einer

    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Die Schule muss ihre pädagogischen Erwägungen daran ausrichten, ob das Verhalten des Schülers der betreffenden Schule im Hinblick auf die unbeeinträchtigte Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags nicht mehr hingenommen werden kann und ob dem Schüler in dieser Deutlichkeit und Konsequenz vor Augen geführt werden muss, dass sein Verhalten nicht geduldet wird und nicht geduldet werden kann (VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14.1784 - juris).

    Bei der Androhung der Entlassung handelt es sich zwar um eine Maßnahme, die mit nicht unerheblichen Nachteilen für den Kläger verbunden ist (vgl. VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14.1784 - juris).

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Bei einer teilweisen Erledigung der Hauptsache muss kein gesonderter Beschluss hinsichtlich der Einstellung ergehen (vgl. BVerwG, B.v. 7. August 1998 - 4 B 75/98 - juris Rn. 2).

    Ziffer 2. ist gemäß § 158 Abs. 2 VwGO unanfechtbar, soweit die Kosten des Verfahrens zu einem Fünftel der Beklagten und zu zwei Fünftel dem Kläger auferlegt wurden (vgl. BVerwG, B.v. 7. August 1998 - 4 B 75/98 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088
    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Bei ihrer Entscheidung haben die Gerichte zu prüfen, ob die Schule die Verfahrensvorschriften eingehalten hat, ob sie ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. BayVGH U.v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).

    Für die Richtigkeit der Auswahl einer Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maße die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV, Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Die Änderung des BayEUG entfaltet gegenüber dem Kläger keine belastende Wirkung, so dass von vornherein keine unzulässige Rückwirkung vorliegt (vgl. BVerfG, B.v. 22.3.1983 - 2 BvR 457/78 - BVerfGE 63, 343/356 f.).
  • VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403

    Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an

    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Ziel einer Ordnungsmaßnahme kann es auch sein, zu verhindern, dass das Fehlverhalten Nachahmer findet (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 - BayVBl. 1998, 54; VG München, U.v. 28.4.2008 - M 3 K 07.4554 - juris; VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14/1784 - juris).
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969

    Entlassung von der Realschule

    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Gleiches gilt dafür, dass das Ansehen der Schule gegenüber der Stadtverwaltung in Mitleidenschaft gezogen wurde, was ebenfalls Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung der Schule hat (vgl. VG Augsburg, U.v. 5.2.2013 - Au 3 K 12.969 - juris).
  • VGH Bayern, 20.01.2006 - 7 CS 06.154
    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Dabei ist es grundsätzlich als formeller Fehler anzusehen, wenn statt der zuständigen Schulleitung der Disziplinarausschuss beziehungsweise die Lehrerkonferenz über den Ausschluss von einer Schulfahrt entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 - juris Rn. 4).
  • VG München, 28.04.2008 - M 3 K 07.4554

    Androhung der Entlassung

    Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
    Ziel einer Ordnungsmaßnahme kann es auch sein, zu verhindern, dass das Fehlverhalten Nachahmer findet (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 - BayVBl. 1998, 54; VG München, U.v. 28.4.2008 - M 3 K 07.4554 - juris; VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14/1784 - juris).
  • VG Würzburg, 08.11.2019 - W 2 S 19.1474

    Rechtmäßiger Ausschluss von einer Schulveranstaltung

    Dabei ist es unschädlich, dass der gesamte Tatvorwurf auch vor dem Disziplinarausschuss behandelt worden ist, denn für den Fall, dass - wie hier - ein Bündel von Maßnahmen, die jeweils in verschiedene Zuständigkeitsbereiche fallen, beschlossen werden sollen, muss sich zwangsläufig jedes Organ auch mit den Maßnahmen befassen, für die das andere Organ zuständig ist (VG Ansbach, U.v. 23.5.2017 - AN 2 K 16.01663 - juris, Rn.41).
  • VG Ansbach, 07.12.2017 - AN 2 K 17.00752

    Androhung der Entlassung wegen wiederholter Unterrichtsstörungen

    Sie stellt jedoch eine in der Rangfolge schwerwiegende Ordnungsmaßnahme nach dem BayEUG dar und hat im Falle von weiteren schulischen Verfehlungen eines Schülers regelmäßig Auswirkungen auf eine erneute Ordnungsmaßnahme (so angenommen auch VG Ansbach, U.v. 23.5.2017, AN 2 K 16.01663, VG Würzburg, U.v. 16.6.2010, W 2 K 09.744, VGH München, B.v. 3.6.2002, 7 CS 02.875 - jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht