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VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayEUG Art. 30 S. 2, Art. 58 Abs. 4 S. 2, Art. 86 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 9, Abs. 3 Nr. 5, Art. 88 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 2
Schulische Ordnungsmaßnahmen wegen Alkoholkonsums während einer schulischen Veranstaltung - rewis.io
Schulische Ordnungsmaßnahmen wegen Alkoholkonsums während einer schulischen Veranstaltung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Regensburg, 30.04.2015 - RO 2 K 14.1784
Androhung der Entlassung; Beibringen einer Verletzung im Bereich des Auges einer …
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Die Schule muss ihre pädagogischen Erwägungen daran ausrichten, ob das Verhalten des Schülers der betreffenden Schule im Hinblick auf die unbeeinträchtigte Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags nicht mehr hingenommen werden kann und ob dem Schüler in dieser Deutlichkeit und Konsequenz vor Augen geführt werden muss, dass sein Verhalten nicht geduldet wird und nicht geduldet werden kann (VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14.1784 - juris).Bei der Androhung der Entlassung handelt es sich zwar um eine Maßnahme, die mit nicht unerheblichen Nachteilen für den Kläger verbunden ist (vgl. VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14.1784 - juris).
- BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei …
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Bei einer teilweisen Erledigung der Hauptsache muss kein gesonderter Beschluss hinsichtlich der Einstellung ergehen (vgl. BVerwG, B.v. 7. August 1998 - 4 B 75/98 - juris Rn. 2).Ziffer 2. ist gemäß § 158 Abs. 2 VwGO unanfechtbar, soweit die Kosten des Verfahrens zu einem Fünftel der Beklagten und zu zwei Fünftel dem Kläger auferlegt wurden (vgl. BVerwG, B.v. 7. August 1998 - 4 B 75/98 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Bei ihrer Entscheidung haben die Gerichte zu prüfen, ob die Schule die Verfahrensvorschriften eingehalten hat, ob sie ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. BayVGH U.v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).Für die Richtigkeit der Auswahl einer Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maße die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV, Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 7 ZS 00.3088 - juris).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Die Änderung des BayEUG entfaltet gegenüber dem Kläger keine belastende Wirkung, so dass von vornherein keine unzulässige Rückwirkung vorliegt (vgl. BVerfG, B.v. 22.3.1983 - 2 BvR 457/78 - BVerfGE 63, 343/356 f.). - VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403
Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an …
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Ziel einer Ordnungsmaßnahme kann es auch sein, zu verhindern, dass das Fehlverhalten Nachahmer findet (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 - BayVBl. 1998, 54; VG München, U.v. 28.4.2008 - M 3 K 07.4554 - juris; VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14/1784 - juris). - VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969
Entlassung von der Realschule
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Gleiches gilt dafür, dass das Ansehen der Schule gegenüber der Stadtverwaltung in Mitleidenschaft gezogen wurde, was ebenfalls Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung der Schule hat (vgl. VG Augsburg, U.v. 5.2.2013 - Au 3 K 12.969 - juris). - VGH Bayern, 20.01.2006 - 7 CS 06.154
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Dabei ist es grundsätzlich als formeller Fehler anzusehen, wenn statt der zuständigen Schulleitung der Disziplinarausschuss beziehungsweise die Lehrerkonferenz über den Ausschluss von einer Schulfahrt entscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2006 - 7 CS 06.154, 7 CS 06.155 - juris Rn. 4). - VG München, 28.04.2008 - M 3 K 07.4554
Androhung der Entlassung
Auszug aus VG Ansbach, 23.05.2017 - AN 2 K 16.01663
Ziel einer Ordnungsmaßnahme kann es auch sein, zu verhindern, dass das Fehlverhalten Nachahmer findet (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.1997 - 7 ZS 97.1403 - BayVBl. 1998, 54; VG München, U.v. 28.4.2008 - M 3 K 07.4554 - juris; VG Regensburg, U.v. 30.4.2015 - RO 2 K 14/1784 - juris).
- VG Würzburg, 08.11.2019 - W 2 S 19.1474
Rechtmäßiger Ausschluss von einer Schulveranstaltung
Dabei ist es unschädlich, dass der gesamte Tatvorwurf auch vor dem Disziplinarausschuss behandelt worden ist, denn für den Fall, dass - wie hier - ein Bündel von Maßnahmen, die jeweils in verschiedene Zuständigkeitsbereiche fallen, beschlossen werden sollen, muss sich zwangsläufig jedes Organ auch mit den Maßnahmen befassen, für die das andere Organ zuständig ist (VG Ansbach, U.v. 23.5.2017 - AN 2 K 16.01663 - juris, Rn.41). - VG Ansbach, 07.12.2017 - AN 2 K 17.00752
Androhung der Entlassung wegen wiederholter Unterrichtsstörungen
Sie stellt jedoch eine in der Rangfolge schwerwiegende Ordnungsmaßnahme nach dem BayEUG dar und hat im Falle von weiteren schulischen Verfehlungen eines Schülers regelmäßig Auswirkungen auf eine erneute Ordnungsmaßnahme (so angenommen auch VG Ansbach, U.v. 23.5.2017, AN 2 K 16.01663, VG Würzburg, U.v. 16.6.2010, W 2 K 09.744, VGH München, B.v. 3.6.2002, 7 CS 02.875 - jeweils juris).